ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR NTOWN PRODUCTIONS FILMPROJEKTE (Kurzfassung)
1) Allgemeines: NTown Productions e.U. wird kurz auch als NTown bezeichnet.
2) NTown übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden die durch unsachgemäße oder sinnentfremdende Verwendung von Produkten von NTown entstehen.
3) Daten-Backup wird prozentuell zum erstellten Datenvolumen automatisch mitverrechnet sobald Video/Audio/Bilddaten erstellt werden.
4) Ab Projektfertigstellung wird ab der 3. Änderung stundenweise Nachverrechnet (Film/Video Nachbearbeitung).
5) Aufträge bis €1499 werden zur Gänze fällig bei Fertigstellung, ab €1500 bis €2999 ist vorab eine Anzahlung von bis zu 50% fällig, ab Beträgen von €3000 wird eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragsvolumen vor begin des Projekts fällig, die nächsten maximal 30% während der Projektumsetzung und nach Fertigstellung der restliche Betrag.
6) Ohne Drehbuch oder ohne genaue Angaben über einzelne Szenen wird Videoschnitt Stundenweise, nicht Pauschal abgerechnet und wird im Angebot/Rechnung auch als Nachverrechnungsposten angegeben.
7) Die AGB werden vom Kunden als akzeptiert angenommen sobald Auftrag erteilt wurde (email, SMS, schriftlich, mündlich).
8) Es gelten die allgemein rechtlichen Bestimmungen für Filmproduktionen in Österreich und der EU.
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